Bekanntmachung Lärmaktionsplanung - Beteiligung bis 27.07.2018

02.07.2018

Die Bundesrepublik hat mit den §§ 47a - f das Verfahren zur EU - Umgebungsrichtlinie festgesetzt. Damit werden die Gemeinden verpflichtet in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkartierungen an den Hauptlärmquellen durchzuführen und Lärmaktionspläne zu erstellen. In dem Verfahren ist zu entscheiden, ob im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Erstellung eines Maßnahmeplanes zur Verminderung des Verkehrslärms aufzustellen ist oder nicht.

Nach Abwägung aller relevanten Gesichtspunkte beabsichtigt der Stadtrat der Stadt Brandis – analog zur letzten Planungsrunde 2013 – im Rahmen der Lärmaktionsplanung auf die Erstellung eines Maßnahmeplanes zu verzichten. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist, dass die einzig zu kartierende Strecke die Bundesautobahn 14 ist. Straßenbaulastträger der Bundesautobahn ist der Bund, vertreten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr.
Das Straßenbaumt beruft sich bezüglich möglicher Lärmminderungsverfahren auf das Planfeststellungsverfahren beim Ausbau der A 14 und erklärte seine Möglichkeiten damit als erschöpft. Somit fehlt der Stadt Brandis jegliche Möglichkeit der Einflussnahme auf Planung und Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen an der planfestgestellten Autobahn A 14. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen besteht keine Aussicht auf die Realisierung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn.

Der Bevölkerung wird Gelegenheit gegeben, sich im Rahmen der Lärmaktionsplanung bis spätestens 27.07.2018 zu beteiligen. Gemäß der eingangs erwähnten Situation beabsichtigt die Stadt Brandis das Verfahren der Lärmaktionsplanung ohne Erstellung eines Maßnahmeplanes abzuschließen (Erstellung eines Lärmaktionsplans ohne Maßnahmeplan). Einwände und Rückäußerungen können vorgebracht werden bei der Stadtverwaltung Brandis, Sachgebiet Umwelt und Straßenwesen, Markt 1 – 3, 04821 Brandis.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind auf der Internetseite der Stadt Brandis (Startseite, Kasten rechts unten) verlinkt und können ebenso unter der vorgenannten Adresse eingesehen werden.