Brandis hilft

02.03.2022

Auch die Stadt Brandis möchte nach ihren Möglichkeiten bei der Koordination der Ukraine-Flüchtlinge helfen. Wer beispielsweise einen abgeschlossenen Wohnraum zur Verfügung stellen kann, meldet sich bei der Stadtverwaltung. Angebote gehen bitte per E-Mail an verwaltung@stadt-brandis.de oder per Telefon 034292 655-12. Zudem werden Spenden auf folgendes Konto möglich:

Aktion Deutschland hilft e.V. – Bündnis deutscher Hilfsorganisationen
www.aktion-deutschland-hilft.de
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Spenden-Stichwort: Nothilfe Ukraine

Derzeit laufen im Landkreis Leipzig zahlreiche private, unkonventionelle Hilfen für Menschen, die die Ukraine verlassen mussten, geflüchtet sind und vertrieben wurden. Seitens der Kreisverwaltung werden Vorbereitungen für Hilfe einer größeren Anzahl an Flüchtlingen getroffen. Die allgemeine Rechtsgrundlage zum Aufenthalt sieht im Moment so aus, dass sich ukrainische Bürger 90 Tage ohne Visum in Deutschland aufhalten dürfen. Arbeiten dürfen sie in dieser Zeit nicht. Wer privat Bürger aufnimmt, muss für die Verpflegung und Unterbringung selbst aufkommen.

Der EU-Innenministerrat hat am 4. März die EU-Massenzustromrichtlinie verabschiedet. Sie sieht einen sofortigen vorübergehenden Schutz in der EU für ein bis drei Jahre vor. Diese Frist kann zweimal um jeweils sechs Monate verlängert werden. Zudem kann die Frist auf Antrag des Mitgliedstaats durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss des Europäischen Rates für ein weiteres Jahr auf eine Höchstdauer von insgesamt drei Jahren verlängert werden.
Laut der Richtlinie erhalten die Vertriebenen nach entsprechender Registrierung einen Aufenthaltstitel (Aufnahmeanordnung) über ein Jahr nach § 24 Aufenthaltsgesetz, der ihnen zugleich die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vermittelt. Entscheidend dafür ist jedoch die Registrierung, die derzeit durch die Landesdirektion im Rahmen der Erstaufnahme realisiert werden soll. Das Ausländeramt des Landkreises erreicht man unter der Nummer 03437 9841701.

Für diejenigen Menschen, die sich bereits in unserem Landkreis aufhalten, ist das Prozedere der Registrierung noch nicht geklärt.
Damit dennoch ein Überblick über die hier angekommenen Personen geschaffen werden kann und weiterer Informationsfluss auf direktem Weg möglich ist, sollen sich die Menchen an folgender E-Mail-Adresse anmeldenstatusangelegenheiten@lk-l.de
Um Angabe folgender Punkte wird gebeten:

Name, Vorname
Geburtsdatum
Geburtsort
Tag der Einreise nach Deutschland
Aktueller Aufenthaltsort: Straße, Hausnummer, PLZ,Ort
Aktuelle Erreichbarkeit per Telefon
Aktuelle Erreichbarkeit per E-Mail
Ggf. Kontaktperson mit Erreichbarkeiten für Rückfragen

Zu beachten ist, dass es sich hierbei um keine offizielle Erstregistrierung handelt. Diese wird später noch erforderlich.

Sollten die Vertriebenen im Landkreis keine Unterkunft haben, wenden Sie sich bitte an unterbringung.asyl@lk-l.de, Telefon: 03433 241-4720

Eine Registrierung von dauerhafen Wohnungsangeboten im Landkreis wird ebenfalls über das Ausländeramt koordiniert. Wichtig ist, dass es sich um eine abgeschlossene Wohneinheit handeln muss. Kosten der Unterkunft (KdU) werden maximal im Rahmen der geltenden KdU-Sätze des Landkreises Leipzig durch das Ausländeramt übernommen, sobald ein Mietvertrag unterzeichnet ist. In diesen Fällen kann ein Antrag auf Wohnungserstausstattung gestellt werden, sofern nicht bereits vorhanden.
Eine Kostenzusicherung aufgrund eigener Initiativen kann leider nicht vor einer Prüfung des Einzelfalls erfolgen.
Wohnungsangebote richten Sie bitte an: unterbringung.asyl@lk-l.de
Um Angabe folgender Punkte wird gebeten:

Name, Vorname des Anbieters
Kontaktdaten des Anbieters (Telefon, E-Mail)
Größe/qm der Wohnung
Anzahl der Zimmer
Ausstattung vorhanden? Ja/Nein

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausländeramtes bzw. beauftragte Dritte kommen dann zu gegebener Zeit auf den Anbieter zu. Auch wenn es aufgrund der Fülle der Aufgaben einige Zeit dauern kann, erfolgt in jedem Fall eine Rückmeldung.

Derzeit werden im Landkreis selbst derzeit keine Sachspenden entgegengenommen.

Infos des Bundesministerium rund um die Einreise aus der Ukraine finden Sie hier. Zudem gibt es einen Kurz-Überblick zu den Modalitäten und Möglichkeiten.