Einwohnerversammlung zum Flächennutzungsplan

02.12.2019

Der Flächennutzungsplan der Stadt Brandis wurde in den letzten Monaten überarbeitet. Gemäß § 5 Baugesetzbuch ist im Flächennutzungsplan für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Brandis in den Grundzügen darzustellen. In einer Einwohnerversammlung wird der Flächennutzungsplan vorgestellt.

Dabei handelt es sich um eine grafische Plandarstellung des gesamten Stadtgebietes, in dem die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dargestellt werden. So werden zum Beispiel Flächen von Wohngebieten, Gewerbegebieten und Ackerflächen dargestellt – sowohl die Flächen, auf denen diese Nutzungen schon vorhanden sind als auch jene, auf denen diese Nutzung in Zukunft etabliert werden soll. Der Zweck des Flächennutzungsplanes ist eine in die Zukunft gerichtete konzeptionelle Entwicklungsplanung. Daher stellen die vom Ist-Zustand abweichenden planerischen Darstellungen den wesentlichen Inhalt des Flächennutzungsplanes dar, obwohl sie in der Regel eine deutlich kleinere Fläche als die Bestandsdarstellungen einnehmen.
Besondere Bedeutung hat der Flächennutzungsplan daher für die Ausweisung von Neubaugebieten. Durch die Ausweisung von bisher unbebauten Flächen als Bauflächen im Flächennutzungsplan bringt die Stadt Brandis ihre Absicht zum Ausdruck, diese Bereiche in einem überschaubaren Zeitraum zu neuen Baugebieten zu entwickeln. Damit soll eine Informations- und Steuerungswirkung für die Stadt Brandis erreicht werden. So kann bei baulichen Maßnahmen die zukünftige Bauflächenentwicklung der Stadt Brandis berücksichtigt werden. Beispielsweise kann bei der Planung von Straßen, Entwässerungskanälen, Versorgungsleitungen oder anderen öffentlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Schulen einkalkuliert werden, ob in deren Einzugsbereich neue Baugebiete entstehen. Gleichermaßen sollen Baumaßnahmen, die der Realisierung von zukünftigen Planungen entgegenstehen oder diese erschweren, vermieden werden.
Der Flächennutzungsplan stellt ein Programm der Stadt Brandis dar, dass für sie selbst und andere Behörden bindend ist. Für Privatpersonen können aus dem Flächennutzungsplan i. d. R. jedoch keine Rechte oder Pflichten abgeleitet werden.
Da diese Themen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Brandis unmittelbaren Einfluss haben, werden die Ergebnisse der Überarbeitung des Flächennutzungsplans der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Mit dem Thema „Überarbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brandis“ findet am Donnerstag, 5. Dezember 2019, um 18.30 Uhr im Ratssaal der Stadtverwaltung Brandis, Markt 1 – 3 in 04821 Brandis eine Einwohnerversammlung statt. Bürgerinnen und Bürger sind herzlich dazu eingeladen.