Das Steueramt macht alle Steuerzahler darauf aufmerksam, dass der nächste Termin zur Zahlung für das vierte Quartal 2017 der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer am 15. November 2017 ist.
Diese Fälligkeit tritt nach § 29 des Grundsteuergesetzes bzw. § 19 des Gewerbesteuergesetzes aufgrund der zuletzt zugestellten Bescheide in Verbindung mit der Öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer, Gewerbesteuer bzw. Hundesteuer für das Kalenderjahr 2017 ein.
Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, bitten wir um Angabe der seit 2002 gültigen Buchungszeichen.
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-3 Tage vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer Steuereinzug. Vordrucke für Einzugsermächtigungen (SEPA Basislastschrift) finden Sie hier. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Die Wirkung der Einzugsvollmacht beginnt mit schriftlicher Bestätigung unsererseits.