Das Steueramt macht alle Steuerzahler darauf aufmerksam, dass der nächste Termin zur Zahlung für das zweite Quartal 2019 der Grundsteuer sowie der Gewerbesteuer am 15. Mai 2019 ist.
Diese Fälligkeit tritt nach § 29 des Grundsteuergesetzes bzw. § 19 des Gewerbesteuergesetzes der Stadt Brandis aufgrund der zuletzt zugestellten Bescheide in Verbindung mit der öffentlichen Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Kalenderjahr 2019 ein.
Um die korrekte Zuordnung der Einzahlungen zum jeweiligen Steuerpflichtigen zu ermöglichen, bitten wir um Angabe der seit 2002 gültigen Buchungszeichen.
Wir bitten darauf zu achten, dass die Überweisungsaufträge unter Berücksichtigung der jeweiligen Banklaufzeit, also ca. 2-3 Tage vor diesem Termin erteilt werden müssen, um Verzug und die damit verbundenen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden.
Bei Teilnahme am Abbuchungsverfahren erfolgt automatischer Steuereinzug. Vordrucke für Einzugsermächtigungen (SEPA Basislastschrift) finden Sie unter www.stadt-brandis.de. Die Antragstellung kann jedoch auch formlos erfolgen. Die Wirkung der Einzugsvollmacht beginnt mit schriftlicher Bestätigung unsererseits.