Harter Lockdown: Sachsen passt Corona-Schutz-Verordnung an

08.12.2020

Update 15.12.2020: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 15. Dezember 2020 | gültig vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021: NEU: Konsolidierte Fassung der Verordnung zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)

Update 12.12.2020: Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat die Staatsregierung am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit einem Lockdown soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021.

Weitere Infos unter www.coronavirus.sachsen.de.

Update 11.12.2020: Das Formular für den Nachweis der beruflichen Tätigkeit für die Notbetreuung kann ab sofort genutzt werden. Es handelt sich aber immernoch um einen Entwurf. Der Beschluss zur neuen Corona-Schutz-Verordnung erfolgt erst am heutigen Nachmittag. Je nach Relevanz der Tätigkeit giibt es zwei unterschiedliche Formblätter.

Das heißt, dass das Formular A verwendet werden muss, wenn beide Personensorgeberechtigte systemrelevanten Berufsgruppen laut Anlage 1 der Übersicht über die Berufsgruppen zugehörig sind.

Formular B wird verwendet wenn ein Sorgeberechtigter einer systemrelevanten Berufsgruppe laut Anlage 2 der Übersicht über die Berufsgruppen zugehörig ist und eine Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass die Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung beigefügt ist.

Update10.12.2020Hinweis auf eventuelle Notbetreuung

Als einzige Maßnahme, das Ifektionsgeschehen zu stoppen, sieht die sächsische Landesregierung ein hartes Herunterfahren des öffentlichen Lebens. Deshalb werden ab 14. Dezember bis 10. Januar Kindertagesstätten geschlossen, die Schüler in eine "häusliche Lernzeit" geschickt. Auch der Einzelhandel soll erneut in weiten Teilen schließen. Supermärkte bleiben aber unter anderem offen. Ziel ist es, den harten Lockdown für den Freistaat Sachsen am Freitag im Parlament zu beschließen.

Anbei der Elternbrief sowie das Formular für eine Notbetreuung.