Hinweis an alle Pächter und Inhaber von Erbbaurechten

10.01.2017

Für alle Zahlungspflichtigen, die mit der Stadt Brandis einen Pacht- oder Erbaurechtsvertrag abgeschlossen haben, gilt der im Pachtvertrag bzw. im aktuellsten Nachtrag zum Pachtvertrag vereinbarte Pachtzins/Erbbauzins sowie die im letzten Bescheid bekannt gegebene Fälligkeit.

Eine neue Aufforderung zur Entrichtung der Pacht wird nur erteilt, wenn Änderungen im Pachtverhältnis eintreten.

Pächter, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden gebeten, den Pachtzins/Erbbauzins entsprechend den im Bescheid genannten Terminen und Beträgen unter Angabe des Kassenzeichens auf das Konto der Stadt Brandis IBAN: DE66120300000001306505, BIC:BYLADEM1001 bei der Deutschen Kreditbank einzuzahlen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung erfolgt die Anmahnung, welche mit Kosten von 5,50 € verbunden ist.

Weiterhin werden gem. BGB § 288(1) Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz erhoben. Für Handelsgeschäfte werden gem. HGB § 352, BGB § 288(2) 9 Prozentpunkte über den Basiszinssatz erhoben.

Zusätzlich kann eine Verzugspauschale von 40 € erhoben werden.