Die fachgerechte Entsorgung von Altkleidern und Alttextilien ist ein wichtiger Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz. In den vergangenen Monaten kam es zu Missverständnissen rund um die Entsorgung von Alttextilien. Teilweise wurde berichtet, dass künftig auch kaputte sowie stark beschädigte Kleidung über Altkleidercontainer entsorgt werden dürfe. Diese Aussage ist falsch und wurde inzwischen von offizieller Seite korrigiert.
Was darf in den Altkleidercontainer?
Was darf NICHT hinein?
Neben den Altkleidercontainer darf nichts abgestellt werden - das zählt unter illegale Müllablagerung. Dies gilt übrigens ebenso für Flaschen neben vollen Glascontainern. Sind die Container voll, muss man Altkleider und/oder Leergut wieder mitnehmen.
Wichtig ist zudem, dass außerhalb der Container nichts abgelagert wird. Die Alttextilien kommen ausschließlich in die dafür vorgesehenen Einwurf-Öffnungen der Container. Das Abstellen von Säcken, Kartons oder Kleidungsstücken neben oder auf den Containern ist verboten. Auch gut erhaltene Kleidung darf nicht einfach daneben gestellt werden. Diese sogenannten „Beistellungen“ gelten als illegale Müllablagerung, belasten die Umwelt, verursachen hohe Entsorgungskosten und führen immer häufiger zur Schließung ganzer Containerstandorte.
Ebenso gilt: In Altkleidercontainern dürfen keine Restabfälle, Verpackungen oder nicht-textile Gegenstände (wie z.B. Kleiderbügel) entsorgt werden. Fehlwürfe machen die enthaltenen Textilien oft unbrauchbar und gefährden die gesamte Verwertungskette. Leider ziehen sich bereits viele Sammler aus der Fläche zurück, da die finanziellen Belastungen durch illegale Müllentsorgung, Fehlwürfe und Vandalismus enorm gestiegen sind. Dies hätte für Brandis zur Folge, dass es eventuell zu mehr illegaler Ablagerung kommen könnte, deren Beseitigung von der Allgemeinheit – also dem Steuerzahle – beglichen werden müssten.