Auf Grund der anhaltenden winterlichen Witterungsbedingungen weist das Ordnungsamt darauf hin, dass die Räum- und Streupflicht (§9) der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Brandis einzuhalten ist. Die Gehwege und Überwege sind von Schnee und Eis zu beräumen.
In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) gilt ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Die in §9 festgelegten Verpflichtungen gelten für die Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Sie sind bei Schneefall jedoch unverzüglich zu erfüllen.
Bei Schnee- und Eisglätte (§10) sind die Gehwege, Überwege und Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig zu bestreuen. Bei Eisglätte sind Gehwege in voller Breite und Tiefe abzustumpfen. Bei Schneeglätte reicht es, die nach §9 zu räumende Fläche abzustumpfen.
Nachzulesen ist alles noch einmal auf der Internetseite der Stadt Brandis in der Straßenreinigungssatzung.