Liebe Eltern,
wir informierten Sie bereits darüber, dass die Elterngebühren für Januar und Februar nicht erhoben wurden. Seit dem 15.02.2021 darf die Betreuung Ihrer Kinder wieder in einem sogenannten „eingeschränkten Regelbetrieb“ stattfinden. Das heißt, dass der Elternbeitrag ab 15.02.2021 mit dem bereits gezahlten Beitrag des kompletten Dezembers verrechnet wird.
Die Elterngebühr ab März ist wie üblich fällig, so dass am 1. März die Gebühren erhoben werden. Eltern, die z.B. aufgrund eines Dauerauftrages im Januar und/oder Februar einen Elternbeitrag gezahlt haben und somit eine Überzahlung haben, bitten wir den Märzbeitrag ruhen lassen, da dieser dann verrechnet wird.
Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass in der vergangenen Woche die Mitteilungen über die Erhebung der Gebühren für die in Anspruch genommene Notbetreuung versandt wurde. Eltern, die somit für den Zeitraum 14.12.2020 – 14.02.2021 eine Notbetreuung für ihr Kind in Anspruch genommen haben erhielten einen Bescheid auf Grundlage von Tagessätzen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund.