Informationen zur Grundsteuerreform ab 01.01.2025

28.11.2024

Die bisherigen Bescheide über Grundsteuern sind bis einschließlich 31.12.2024 gültig, ab 01.01.2025 werden diese aufgehoben. Eine Zusendung von Abmeldebescheiden erfolgt nicht. Die Veranlagung zur Grundsteuer nach § 266 (4) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz GrStRefG) vom 26. November 2019 verliert automatisch die Gültigkeit.

Bitte überweisen Sie keine Grundsteuer an die Stadt Brandis ohne einen gültigen Bescheid. Zahlungen für das Kalenderjahr 2025 sind erst nach Zusendung der neuen Grundsteuerbescheide erforderlich. Die Bescheide werden im 1. Quartal 2025 an alle Eigentümer versandt, die Fälligkeit vom 15.02.2025 wird verschoben.

Offene bzw. zurückliegende Beträge, welche durch Bescheide bis zum 31.12.2024 erhoben und festgesetzt worden, bleiben rechtskräftige Forderungen und sind natürlich zu begleichen bzw. werden durch das von Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftmandat abgebucht.

Ein wichtiger Hinweis!

Alle Eigentümer, die einen Dauerauftrag bei der Bank hinterlegt haben, möchten wir bitten, diesen zu deaktivieren / zu pausieren.

Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat wird erst nach der Zustellung der Bescheide wieder aktiviert.