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Jetzt noch Fördermittel beantragen: "Lieblingsplätze für alle"

28.07.2020

Barrierefreies Bauen 2021 für Menschen mit Behinderungen
"Lieblingsplätze für alle" ist ein Investitionsprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz.Auch für das Jahr 2021 stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Leipzig wieder Fördermittel für Baumaßnahmen zur Verfügung.

In den Jahren 2014 bis 2020 konnte das Kreissozialamt 84 Baumaßnahmen mit Fördermitteln i. H. v. 1,6 Million Euro für Menschen mit Behinderungen im Landkreis umsetzen. Es entstanden beispielsweise rollstuhlgerechte Zugänge in Arztpraxen, Begegnungsstätten und kommunalen Einrichtungen, Strand- und Badestege für Rollstuhlfahrer, Schwimmbadlifte in Freibädern für Rollstuhlfahrer, behindertengerechte WC-Anlagen usw.

Antragsteller können im Kreissozialamt bis spätestens 17.08.2020 (Posteingang) einen Antrag auf Fördermittel stellen:
Landkreis Leipzig
Kreissozialamt
Stichwort: Barrierefreies Bauen 2021
Brauhausstraße 8
04552 Borna
Die Antragsunterlagen sind auf der Homepage des Kreissozialamtes eingestellt.
Die Fördermittelhöchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100 Prozent der Kosten gefördert werden (ggf. sind geringe Eigenmittel notwendig). Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Empfänger der Zuwendung sind Betreiber - auch Mieter und Pächter - von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen. Es können beispielsweise Baumaßnahmen in Seniorenbegegnungsstätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibädern und Arztpraxen gefördert werden.
Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt.