Die Infektionszahlen steigen weiterhin exponentiell an. Damit das Gesundheitsamt und die betroffenen
schnell reagieren können, hat der Landkreis Leipzig eine Allgemeinverfügung zur Absonderung erlassen. Diese Regelung schafft für die Betroffenen Handlungssicherheit in dieser besonderen Situation.
Die Verordnung regelt, die Pflicht der Absonderung
sowie Melde- und Verhaltenspflichten. Für alle ab dem 11.12.2020 neu bekannt gewordenen Fälle, ersetzt diese Allgemeinverfügung den Bescheid. Die Betroffenen werden auch weiterhin vom Gesundheitsamt telefonisch informiert. Sie erhalten künftig eine Bescheinigung über die Absonderung nach § 30 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz aus der die Dauer der Quarantäne mitgeteilt wird.
In einem Merkblatt sind die wichtigsten Regeln knapp zusammengefasst.
In der Änderung der Allgemeinverfügung vom 02.12.2020 ist klargestellt, dass der Besuch Hilfsbedürftigen, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen auch in einer Einrichtung möglich ist. Vorausgesetzt wird aber eine vorherige Testung.