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Ortsübliche Bekanntmachung zum Beteiligungsbericht nach § 99 Sächs. Gemeindeordnung der Stadt Brandis 2013
26.05.2016
Ortsübliche Bekanntmachung zum Beteiligungsbericht nach § 99 Sächs. Gemeindeordnung der Stadt Brandis 2013
Die Stadt Brandis gibt die öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2013 bekannt. Gemäß § 99 der Sächs. Gemeindeordnung liegt der Beteiligungsbericht ganzjährlich zur Einsichtnahme durch Einwohner und andere Interessenten während der Sprechzeiten:
Dienstag 9.00 – 11.30 Uhr sowie 13.00 – 19.30 Uhr
Donnerstag 9.00 – 11.30 Uhr sowie 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 9.00 – 11.30 Uhr
Jeden 4. Samstag im Monat 9.00 – 12.00 Uhr
in der Finanzverwaltung im Rathaus, Markt 1-3, Zimmer 1.10 zur Einsicht aus.
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