Ortsübliche Bekanntmachung zum Beteiligungsbericht nach § 99 Sächs. Gemeindeordnung der Stadt Brandis 2013

26.05.2016

Ortsübliche Bekanntmachung zum Beteiligungsbericht nach § 99 Sächs. Gemeindeordnung der Stadt Brandis 2013

Die Stadt Brandis gibt die öffentliche Auslegung des Beteiligungsberichtes für das Jahr 2013 bekannt. Gemäß § 99 der Sächs. Gemeindeordnung liegt der Beteiligungsbericht ganzjährlich zur Einsichtnahme durch Einwohner und andere Interessenten während der Sprechzeiten:

Dienstag                   9.00 – 11.30 Uhr sowie 13.00 – 19.30 Uhr

Donnerstag              9.00 – 11.30 Uhr sowie 13.00 – 16.00 Uhr

Freitag                      9.00 – 11.30 Uhr

Jeden 4. Samstag im Monat         9.00 – 12.00 Uhr

in der Finanzverwaltung im Rathaus, Markt 1-3, Zimmer 1.10 zur Einsicht aus.