Mit Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes Bautzen, vom 07.04.2020, wurden die maximal zulässige Entfernung von der Wohnstätte zum Aufenthalt im Freien und sportlichen Betätigungen genau definiert und auf 10 bis 15 km festgelegt. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, dass sich diese Entfernung auf die Gemeindegrenzen, in unserem konkreten Fall auf die der Stadt Brandis und ihre Ortsteile, bezieht. Innerhalb dieses Bereiches darf ich mich zu Fuß, mit dem Rad, dem Kfz oder dem öffentlichen Nahverkehr bewegen. Ziele von geplanten Aktivitäten im Freien sind verboten, wenn diese typischerweise nur mit dem Auto zu erreichen sind. Ein Überschreiten der Gemeindegrenzen zum Erreichen von Zielen ist mit den vorgenannten Fortbewegungsarten gestattet, sofern die Entfernung von bis zu 15 km zwischen diesem und der Wohnung nicht überschritten wird und auch diese typischerweise zu Fuß oder mit dem Rad erreicht werden können.