Aus gegebenem Anlass weisen wir trotz allem Verständnis für alle vom Sturmtief „Friederike“ geschädigten Grundstückseigentümer darauf hin, dass das Verbrennen von anfallendem Grünschnitt nicht gestattet ist. In Waldsteinberg, was sehr unter dem Sturm gelitten hat, sind eine Vielzahl an Rauchsäulen zu beobachten, die mittlerweile zu einer Belästigung werden. Nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch aus Rücksichtnahme auf umliegende Anwohner sollte das Verbrennen der nassen Überreste vermieden werden.Zusätzlich ist es wichtig zu wissen, dass Sturmschäden zum Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gehören, die die anfallenden Kosten für die durch einen Sturm entstandenen Schäden übernimmt. Die Kosten für den Abtransport und damit die Entfernung umgestürzter Bäume gehören demnach in den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung und müssen im Regelfall nicht vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden.Entsprechende Informationen bekommen Betroffene bei ihrer Versicherung.