Diese Entscheidung war für die Stadt Brandis wohl die wichtigste in den vergangenen 20 Jahren: Die Gesellschafteranteile an der Brandiser Wohnstättengesellschaft mbH (BWS) werden zu 100 Prozent an die Leipziger Kontakt e.G. übertragen. Dem stimmte der Stadtrat in seiner Sitzung am 2. März mehrheitlich zu. „Diese Entscheidung hat keiner leichtgenommen, denn es war nicht das Ziel, die Gesellschaft einfach los zu werden und damit die enormen Probleme von sich zu schieben“, betont Bürgermeister Arno Jesse. Ziel sei es von Beginn an gewesen, guten Wohnraum zu günstigen Mieten anzubieten.
„Dafür gibt es in Bezug auf die BWS aber keine einfache Lösung für eine vertrackte Situation. Das Unternehmen ist hoch verschuldet, Geld für Sanierung oder Modernisierung ist bei dieser Schuldenlast schlicht und einfach nicht da. Um eine Instandhaltung zu finanzieren wurden Grundstücke verkauft. Die Wohnungen sind teilweise in einem miserablen Zustand – manche mit gesundheitsschädlichem Schimmel“, so Jesse. Pauschlangebote oder gar Kaufinteresse von Finanzhaien kamen deshalb von Beginn an nicht in die engere Wahl. „Ich bin sehr froh und habe das ehrlich gesagt auch gehofft, dass sich eine Genossenschaft für diese Gesellschaft interessiert. Mit der Kontakt e.G. werde eine Genossenschaft in Brandis aktiv, welche ein soziales Gen in seiner Satzung trägt. Das kommt den Mietern zu gute. Denn die Mieterversammlung am 23. Februar habe gezeigt, „dass die Situation in den Wohnungen teilweise viel schlimmer sei, als bisher bekannt war“, konsterniert der derzeitige Geschäftsführer der BWS Michael Kubach. In einer Wohnung sei der Zustand mit schwarzem Schimmel so prekär, dass die Familie derzeit in eine andere Wohnung umziehen muss.
Was die nächsten Schritte sind, wann die ersten Arbeiten an den Häusern und Wohnungen beginnen, wird den Mietern in Kürze von den Verantwortlichen der Kontakt e.G. vorgestellt.
Insbesondere die nachfolgenden relevanten Vertragsbedingungen wurden seitens der Stadt Brandis erfolgreich verhandelt:
Mieterschutz
- Keine Mieterhöhungen auf ortsübliche Vergleichsmiete für die Dauer von fünf Jahren, und auch danach nur begrenzt auf die Hälfte des gesetzlich zulässigen Umfangs
- Mieterhöhungen nach einer Modernisierung nur begrenzt auf einen Teil des gesetzlich zulässigen Umfangs
- Schutz vor Eigenbedarfskündigungen
- Lebenslanger Kündigungsschutz für über 60-jährige Mieter und für Schwerbehinderte
- Verbot von Luxussanierungen
- Instandhaltung mindestens 225.000 EUR pro Jahr (65% mehr als bisher) und Sanierung mindestens 325.000 EUR pro Jahr (bisher fast Null): Volumen für
- Instandhaltung / Sanierung insgesamt = 5.500.000 EUR
Soziale Ziele
- Vormietrecht der Stadt Brandis für bis zu 10 Wohnungen für die Unterbringung sozial Bedürftiger
- Pflicht zur Schaffung alters- oder behindertengerechten Wohnraums bei grundhafter Sanierung von Mehrfamilienhäusern
- Pflicht zur Vermietung von mindestens 25% der Wohnungen an niederschwellige Haushalte
- 000 EUR jedes Jahr für von der Stadt Brandis vorgeschlagene Projekte der Stadt Brandis mit sozialen, kulturellen und/oder schulischen Zwecken: Spendenvolume insgesamt = 100.000 EUR
- Arbeitnehmerschutz Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen für 4 Jahre
Städtebauliche Ziele
- Beachtung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (InSEK) und aktive Mitwirkung bei dessen Umsetzung
- Wirtschaftliche Ziele Sitz der BWS bleibt in Brandis mit mindestens 250 Wohnungen im eigenen Bestand
- Verbot zum Verkauf der BWS, Verbot der Aufteilung in WEG ohne Zustimmung der
- Stadt Brandis und Vorkaufrecht der Stadt Brandis bei Verkauf von Wohnungen
- Berücksichtigung von ortsansässigen KMU bei der Vergabe
Sicherung vertraglicher Zusagen
- Vertragsstrafen für den Fall von Zuwiderhandlungen
- Benennung und Unterhaltung einer geeigneten Stelle für die Mieter bei der Überprüfung der Einhaltung der Sozialcharta
- Jährlicher Bericht an die Stadt Brandis zur Weiterleitung auch an den Stadtrat
- Sozialcharta gilt auch für jeden Käufer einer Wohnung
- Vertreter der Stadt Brandis im Aufsichtsrat der BWS
Weitere wesentliche Punkte
- Kaufpreis für Geschäftsanteil: 3.000.000 EUR
- Stadt Brandis kann Verkauf des Grundstücks Poststraße an Stadt zum Verkehrswert verlangen
- Stadt Brandis kann Verkauf eines Grundstücksstreifens Dahlienweg an Stadt zum Verkehrswert verlangen
- Käufer übernimmt die BWS mit allen Verbindlichkeiten: ≈ 6.400.000 EUR
- Käufer stellt Stadt Brandis aus der SAB-Bürgschaft über rd. 1 Mio. EUR frei: ≈ 1.000.000 EUR
- Käufer zahlt an die Stadt Brandis einen pauschalen Aufwendungsersatz: ≈ 90.000 EUR