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Stallpflicht und Ausstellungsverbot
15.11.2016
Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von gehaltenen Vögeln zum Schutz gegen die Geflügelpest im Freistaat Sachsen. Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über das Verbot der Durchführung von Geflügelausstellungen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die Geflügelpest im Landkreis Leipzig finden Sie hier.
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