Ab sofort können wieder Förderanträge beispielsweise für Waldumbau, Verjüngung natürlicher Waldgesellschaften in Schutzgebieten oder für die Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen beantragt werden. Darauf verweist der Staatsbetrieb Sachsenforst in seiner amtlichen Bekanntmachung.